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Hunde anmelden / Hundesteuer

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle der Gemeinde. Das Sicherheitsamt ist für die Registrierung verantwortlich. Alle Hundehalter und Hundehalterinnen sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Innert der gleichen Frist ist auch eine Meldung bei AMICUS, Tel. 0848 777 100 oder per E-Mail an AMICUS erforderlich.

Eine Meldung an beide Stellen ist ebenfalls notwendig bei:

  • Namens- oder Adressänderung des Halters/ der Halterin
  • Halterwechsel
  • Tod des Hundes
Merkblatt Amicus Formular Anmeldung Hunde Formular Abmeldung Hunde

Die Hundesteuer ist jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus bis spätestens 31. März zu entrichten. Es gelten folgende Gebühren

für jeden in einem Haushalt lebenden HundCHF 165.-
für verspätete MeldungCHF 40.-
für Meldungen an AMICUS wenn vom Halter nicht erfolgt. Gebühr nach Aufwand bis zu CHF 150.-

Auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Pfäffikon besteht eine Kotaufnahmepflicht  (§ 13 Hundegesetz)!

Weitere Informationen:

Hundeverordnung (HuV) vom 25.11.2009
Hundegesetz (HuG)
Informationen zur neuen Hundegesetzgebung/Hundeausbildung
Allgemeine Informationen zum Hundewesen
Broschure Hundehaltung Dezember 2016