Hunde anmelden / Hundesteuer
Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle der Gemeinde. Das Sicherheitsamt ist für die Registrierung verantwortlich. Alle Hundehalter und Hundehalterinnen sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Innert der gleichen Frist ist auch eine Meldung bei AMICUS, Tel. 0848 777 100 oder per E-Mail an AMICUS erforderlich.
Eine Meldung an beide Stellen ist ebenfalls notwendig bei:
- Namens- oder Adressänderung des Halters/ der Halterin
- Halterwechsel
- Tod des Hundes
Die Hundesteuer ist jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus bis spätestens 31. März zu entrichten. Es gelten folgende Gebühren
für jeden in einem Haushalt lebenden Hund | CHF 165.- |
für verspätete Meldung | CHF 40.- |
für Meldungen an AMICUS wenn vom Halter nicht erfolgt. Gebühr nach Aufwand bis zu | CHF 150.- |
Auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Pfäffikon besteht eine Kotaufnahmepflicht (§ 13 Hundegesetz)!
Weitere Informationen:
Hundeverordnung (HuV) vom 25.11.2009
Informationen zur neuen Hundegesetzgebung/Hundeausbildung
Allgemeine Informationen zum Hundewesen
Broschure Hundehaltung Dezember 2016