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Vaterschaftsanerkennung

Aufgabe des Zivilstandsamtes

Das Zivilstandsamt ist zuständig für die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung. Wir beraten die Kindseltern über die Voraussetzungen für die Vaterschaftsanerkennung und über die namens- und bürgerrechtlichen Wirkungen.

Für die Beurkundung ist die persönliche Vorsprache des Vaters notwendig.

Bitte vereinbaren Sie mit dem Zivilstandsamt in jedem Fall einen Termin für die Beurkundung der Anerkennung.

Zeitpunkt der Anerkennung

Die Anerkennung kann vor oder nach der Geburt beurkundet werden. Im Interesse des Kindes empfehlen wir die Kindsanerkennung bereits vor der Geburt vorzunehmen.

Ort der Anerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz erfolgen, sofern Vater, Mutter und Kind die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen.

Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann die Anerkennung nur am Wohnort, am Geburtsort des Kindes oder am Heimatort erfolgen.

Notwendige Dokumente

Gerne informieren wir Sie über die notwendigen Dokumente telefonisch unter 044 952 51 20 oder am Schalter.

Gemeinsame elterliche Sorge

Seit dem 1. Juli 2014 ist es möglich, gleichzeitig mit der vor- oder nachgeburtlichen Anerkennung eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abzugeben. Hierfür müssen die Kindseltern gemeinsam persönlich erscheinen.

Das Zivilstandsamt kann jedoch keine Beratung zu den rechtlichen Folgen der gemeinsamen elterlichen Sorge erteilen. Für Informationen diesbezüglich wenden Sie sich bitte vorgängig an das Amt für Jugend und Berufsberatung, Guyer-Zeller-Strasse 6, 8620 Wetzikon ZH, Telefon 043 259 80 30.

Merkblatt über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge auf dem Zivilstandsamt in der Schweiz Merkblatt für die gemeinsame elterliche Sorge