Neugestaltung Bushof Pfäffikon ZH, Vorprojekt, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Pfäffikon ist eine wichtige regionale Verkehrsdrehscheibe im öffentlichen Verkehr. Nebst dem Bahnhof ist auch ein leistungsfähiger Bushof erforderlich, damit die zahlreichen Fahrgäste der verschiedenen Buslinien sicher und zeitgerecht befördert werden können.
Der heutige Bushof stösst an seine Grenzen. Die Zahl der Buslinien ist gestiegen und Normalbusse wurden aus Kapazitätsgründen durch Gelenkbusse ersetzt. Zudem erfüllt die Anlage die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), das ab 1. Januar 2024 gilt, nicht.
Für einen modernen, sicheren und barrierefreien Busbetrieb sind im Endausbau sieben hindernisfreie Haltestellen für Gelenkbusse notwendig.
An der Gemeindeversammlung vom 11. November 2024 wurde der Projektierungskredit für das Bau- und Ausführungsprojekt «Neugestaltung Bushof Pfäffikon ZH» bewilligt. Zudem hat sich die Gemeindeversammlung für die Weiterverfolgung der Variante «Perron» mit einer vertieften Prüfung und Integration von Parkplätzen (Park+Rail), Veloabstellplätzen, behindertengerechten Parkplätze, Kurzzeitparkplätzen (Kiss+Ride) sowie weiteren Nebenanlagen ausgesprochen.
Das vorliegende Vorprojekt sieht im Endausbau, wie gefordert, insgesamt sieben Bushaltekanten vor. In einem ersten Ausbauschritt werden sechs davon realisiert. Die siebte Haltekante kann erst im Zusammenhang mit dem Bahnprojekt «Perronverlängerung» der SBB realisiert werden, da sie sich auf der heutigen Entwässerungsgrube der SBB befindet. Das Drittprojekt der SBB zur Perronverlängerung wird gemäss heutigem Wissensstand bis im Jahr 2035 umgesetzt sein.
Durchführende Stelle
Gemeinde Pfäffikon
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 7. November bis 7. Dezember 2025, auf der Gemeindeverwaltung, Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können auf der Website der Gemeinde Pfäffikon ZH eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 07.12.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Pfäffikon – Bau und Umwelt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH