17.10.2025

Behördenwahlen 2026 – Wahlanordnung und Wahlvorschläge

Der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der kommunalen Behörden steht am 8. März 2026 an.

Die Stimmberechtigten wählen die Personen, die in den kommenden vier Jahren Verantwortung für wichtige Aufgaben in unserer Gemeinde übernehmen.

Mit der Wahlanordnung vom 17.10.2025 wurde eine Frist von 40 Tagen angesetzt.

Sind Sie an einer Kandidatur interessiert?

So gehts:

Für sämtliche Mehrheitswahlverfahren ist seit 2023 ein sogenanntes Vorverfahren durchzuführen. Dieses löst die wahlleitende Behörde (Gemeinde Pfäffikon) zusammen mit der Wahlanordnung aus.

Die sieben Phasen des Vorverfahrens:

  1. Mit der Wahlanordnung wird eine Frist von 40 Tagen angesetzt.
  2. Kandidierende müssen während dieser Zeit ihren provisorischen Wahlvorschlag mit der Unterstützung von mindestens 15 Stimmberechtigten einreichen. Diese Regelung gilt auch für amtierende Behördenmitglieder, die erneut kandidieren.
  3. Die eingereichten Wahlvorschläge werden beim Präsidialen der Gemeinde Pfäffikon  (Gemeindehaus, Hochstrasse 1) bis spätestens Mittwoch, 26. November 2025, 12.00 Uhr abgegeben und von diesen geprüft.
  4. Veröffentlichung der provisorischen Wahlvorschläge im Amtsblatt durch das Präsidiale; Ansetzung einer «zweiten Frist» von sieben Tagen.
  5. Evtl. Einreichung neuer oder geänderter Wahlvorschläge sowie evtl. Rückzug von provisorischen Wahlvorschlägen
  6. Prüfung der definitiven Wahlvorschläge
  7. Publikation der definitiven Wahlvorschläge und ggf. Durchführung stille Wahl (nur bei der Notariatswahl möglich)

Aus dem Vorverfahren resultiert entweder eine stille Wahl (Wahl Notar/Notarin) oder ein Beiblatt für die Wahl mit leeren Wahlzetteln.

Weitere Informationen zum Prozess und den Behördenwahlen 2026:

Behördenwahlen 2026