Liegenschaft Frohwiesstrasse 15, Vers.-Nr. 1094, Kat.-Nr. 5804, Entscheid über Schutzwürdigkeit, Pfäffikon
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Pfäffikon hat am 24. Juni 2025 beschlossen:
Die Liegenschaft Vers.-Nr. 1094, Frohwiesstrasse 15, Kat.-Nr. 5804 in Pfäffikon ist schutzwürdig nach den Kriterien § 203 Abs. 1 lit c PBG und wird per verwaltungsrechtlichem Vertrag gemäss § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.
Einsichtnahme
Der Beschluss inkl. Akten liegt während 30 Tagen, vom Tag der Ausschreibung an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Abteilung Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kanton Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.07.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Pfäffikon – Bau und Umwelt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH