28.02.2025

Liegenschaft Hochstrasse 127, Vers.-Nr. 670, (Inv.-Nr. B 41), Kat.-Nr. 8637, Entlassung aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte, Pfäffikon

Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Pfäffikon hat am 18. Februar 2025 beschlossen:

Die Liegenschaft Hochstrasse 127, Vers.-Nr. 670, (Inv.-Nr.  B 41), Kat.-Nr. 8637 in Pfäffikon wird aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekten entlassen.

Einsichtnahme
Der Beschluss inkl. Akten liegen während 30 Tagen, vom Tag der Ausschreibung an gerechnet, bei der Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon zur Einsicht auf.

Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kanton Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30.03.2025        

Kontaktstelle
Gemeinde Pfäffikon – Bau und Umwelt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH