Baupublikation vom 31. Oktober 2025
BG 2022-0085
Gesuchsteller: Rudolf und Liselotte Scheuner, Ettenhauserstrasse 58, 8620 Wetzikon ZH; Bauvorhaben: Umnutzung, Traubengestell, Güllengrubenabdeckung (bereits erstellt) beim kommunalen Inventargebäude (D8) Vers.-Nr. 36 auf Grundstück Kat. -Nr. 13231, Schalchenstrasse 23.1, Hermatswil, 8330 Pfäffikon ZH (Landwirtschaftszone L)
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen ab dem 31. Oktober 2025 schriftlich bei der Baubehörde gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG).