Baupublikation vom 4. Juli 2025
BG 2025-0062
Bauherrschaft: Beat Schüepp, Hohlgass 5, Pfäffikon; Bauvorhaben: Ersatz von 4 Fenstern beim Gebäude Vers.-Nr. 253 (kantonales Inventar) auf Grundstück Kat.-Nr. 2827, Hohlgass 5, Pfäffikon, Kernzone (ohne Aussteckung)
Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen innert 20 Tagen ab dem 4. Juli 2025 schriftlich bei der Baubehörden gestellt werden (§ 315 PBG). Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG)