Teilrevision Nutzungsplanung Pfäffikon ZH Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern», Öffentliche Auflage
Angaben zum Inhalt
Der Gemeinderat Pfäffikon hat am 24. Juni 2025 die Teilrevision der Nutzungsplanung Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» bestehend aus
– Änderung Bau- und Zonenordnung
– Bericht gemäss Art. 47 RPV
im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 PBG zu Handen der öffentlichen Auflage sowie der Anhörung der über- und nebengeordneten Planungsträgern verabschiedet.
Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen ab 27. Juni bis am 26. August 2025 während 60 Tagen in der Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Abteilung Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise
Innert dieser Auflagefrist ist jedermann berechtigt, sich im Sinne der Mitwirkung zur Teilrevision der Nutzungsplanung zu äussern. Rückmeldungen, Anliegen und Einwendungen sind bis spätestens 26. August 2025 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Pfäffikon ZH, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon zu richten. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sämtliche Rückmeldungen, Anliegen und Einwendungen werden eingehend geprüft. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 26.08.2025
Kontaktstelle
Gemeinde Pfäffikon – Bau und Umwelt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH
digitale Unterlagen: