23.05.2025

Liegenschaften Blumengasse 4 und 4a, Vers.-Nrn. 356 und 497, Kat.-Nrn. 7570 und 7674, Entscheid über Schutzwürdigkeit

Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Pfäffikon hat am 13. Mai 2025 beschlossen:

Die Liegenschaften Vers.-Nrn. 356 und 497, Blumengasse 4 und 4a, Kat.-Nrn. 7570 und 7674 in Auslikon sind schutzwürdig nach den Kriterien § 203 Abs. 1 lit c PBG und wird per verwaltungsrechtlichem Vertrag gemäss § 205 lit. d PBG unter Schutz gestellt.

Einsichtnahme
Der Beschluss inkl. Akten liegt während 30 Tagen, vom Tag der Ausschreibung an gerechnet, im Bauamt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon zur Einsicht auf.

Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kanton Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs kommt keine aufschiebende Wirkung zu (§ 211 Abs. 4 PBG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 22.06.2025

Kontaktstelle
Gemeinde Pfäffikon – Bau und Umwelt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH