Festsetzung Strassensanierungsprojekt gemäss § 15 Abs. 2 Strassengesetz (StrG) «Oberhittnauerstrasse»
Projektfestsetzung:
Nach Durchführung der öffentlichen Planauflage (§ 16 StrG) hat der Gemeinderat Pfäffikon mit Beschluss vom 15. April 2025 folgendes Projekt gemäss § 15 Abs. 2 StrG festgesetzt:
Sanierung Oberhittnauerstrasse, Abschnitt Kreisel Hittnauerstrasse bis Oberwilerstrasse, mit hindernisfreiem Ausbau der Bushaltestellen «Grundstrasse»
Angaben zur Auflage:
Der entsprechende Beschluss sowie die Projektunterlagen liegen ab dem 25. April 2025, während 30 Tagen, in der Gemeindeverwaltung Pfäffikon ZH, Abteilung Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise
Gegen die Projektfestsetzung kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 25.05.2025
Digitale Unterlagen: