28.03.2025

Öffentliche Auflage: Revision Verordnung über die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung

Der Gemeinderat Pfäffikon hat am 18. März 2025 die Verordnung über die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung festgesetzt und sie zur öffentlichen Auflage freigegeben.

Beschluss-/Verfügungsnummer: 2025/50.
Beschluss-/Verfügungsdatum: 18.03.2025

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom  28. März bis 30. April 2025, auf der Gemeindeverwaltung, Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Über den folgenden Link sind die Geometrien der Objekte im WebGIS der Gemeinde online einsehbar: https://www.geoportal.ch/pfaeffikon/map/2931

Rechtliche Hinweise
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Festsetzung der revidierten Schutzverordnung beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Zum Rekurs ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse hat. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichen Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind ebenfalls soweit möglich beizulegen oder genau zu bezeichnen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Ein Rekurs hat gemäss Art. 211 Abs. 4 PBG keine aufschiebende Wirkung.

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30.04.2025
Verlängerung infolge Feiertage