Oberhittnauerstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen «Grundstrasse», Öffentliche Planauflage, Pfäffikon
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Die Bushaltestellen «Grundstrasse» an der Oberhittnauerstrasse müssen hindernisfrei ausgebaut werden. Dazu werden die Haltekanten auf 22 cm Höhe angehoben. Im Zuge dieser Massnahme wird auch der sanierungsbedürftige Abschnitt der Oberhittnauerstrasse zwischen dem Kreisel Hittnauerstrasse und der Oberwilerstrasse instand gesetzt. Gleichzeitig werden sämtliche Werkleitungen erneuert und die öffentliche Beleuchtung angepasst.
Da mit dem Bushaltestellenausbau Änderungen an der öffentlichen Infrastruktur einhergehen, wird das Projekt gemäss § 16 und 17 Strassengesetz (StrG) öffentlich aufgelegt.
Angaben zur Auflage
Das Projekt liegt ab Freitag, 7. März 2025 während 30 Tagen auf und kann wie folgt eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung Pfäffikon ZH
Bau und Umwelt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH
während den ordentlichen Öffnungszeiten.
Das Projekt ist nicht ausgesteckt.
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.04.2025
Kontaktstelle
Gemeinderat, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH