Dauernde Verkehrsanordnung Ober Balm, Pfäffikon
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Pfäffikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung
verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h.
Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30
km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
Zone «Ober Balm»
Balmerstrasse, Schulhausstrasse, Wetzikerstrasse, Blumengasse, Raggentalweg
(Privatstrasse), Unbenannte Strasse der Parzelle 4462 (Privatstrasse)
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verfügung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs
erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung
enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu
tragen.
Rekurse gegen die unterstützenden, optionalen baulichen Massnahmen sind an das
Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 02.03.2025
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich