18.09.2024

Verkehrsanordnung – Begegnungszone Im Kehr

Auf Antrag der Gemeinde Pfäffikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende
Verkehrsanordnung verfügt:

Art der Verkehrsanordnung
Die Strasse ‚Im Kehr‘, ab Uster/Tumbelenstrasse sowie Stogelenweg von der Strasse ‚Im
Kehr‘ bis Stogelenweg 2 (Museum am Pfäffikersee) wird als Begegnungszone signalisiert.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben Vortritt und das
Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Im Kehr
8330 Pfäffikon

Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet,
bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich,
Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung
enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu
tragen.

Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich
Frist
30 Tage