05.04.2024

Öffentliche Auflage: Revision Verordnung über die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung

Der Gemeinderat Pfäffikon hat am 19.03.2024 der Revision der Verordnung über die Natur- und Landschaftsschutzobjekte von kommunaler Bedeutung zugestimmt und sie zur öffentlichen Auflage freigegeben.

Beschluss-/Verfügungsnummer: 2024/42.
Beschluss-/Verfügungsdatum: 19.03.2024

Die Unterlagen liegen, während 30 Tagen, vom 05. April bis 06. Mai 2024, auf der Gemeindeverwaltung, Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf oder können auf der Website der Gemeinde Pfäffikon ZH eingesehen werden. Über den folgenden Link sind die Geometrien der Objekte im WebGIS der Gemeinde online einsehbar: https://www.geoportal.ch/pfaeffikon/map/2680

Innerhalb der Auflagefrist können gegen die revidierte Schutzverordnung schriftlich Einwendungen gemacht werden. Zur Einwendung ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten und ist bei der Abteilung Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon einzureichen. Mit Einbezug und Abhandlung von Einwendungen setzt der Gemeinderat die revidierte Verordnung nach der öffentlichen Auflage fest.

Digitale Unterlagen: