09.02.2024

Tempo-30-Zone Ruetschberg, Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung

Betrifft: 8330 Pfäffikon ZH                   

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.              

Im Projekt «Mobilität und Umwelt Pfäffikersee, Phase 2» wurden verschiedene Massnahmen definiert. Unter anderem soll die Ortsdurchfahrt von Ruetschberg beruhigt werden, was auch im Sinne der Gemeinde Pfäffikon ist. Ziel der Verkehrsberuhigung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Verringerung der Attraktivität der Achse von Pfäffikon nach Wetzikon über Seegräben als Ausweichroute und eine Verringerung der Lärmimmissionen.
Durch ein Planungsbüro wurde eine Tempo-30-Studie und ein Massnahmenplan erarbeitet.
In einer ersten Phase empfiehlt das Planungsbüro signal- und markierungstechnische Massnahmen ohne zusätzliche bauliche Massnahmen. Wenn bei der Nachkontrolle nach einem Jahr erkennbar ist, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht eingehalten wird, könnten weitere bauliche Massnahmen gemäss Massnahmenplan (2. Priorität) ergänzt werden. Die Details sind den Projektunterlagen zu entnehmen.              

Durchführende Stelle
Gemeinde Pfäffikon              

Angaben zur Auflage
Die Unterlagen liegen vom 9. Februar bis zum 10. März 2024 während 30 Tagen auf der Webseite der Gemeinde und bei der Gemeindeverwaltung Pfäffikon, Bau und Umwelt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.         

Rechtliche Hinweise
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.              

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 10.03.2024

Digitale Auflage: