17.01.2024

Gemeinderat empfiehlt die Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» zur Ablehnung

An der Gemeindeversammlung vom 25. März 2024 wird in Pfäffikon über die Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern» abgestimmt. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2024 beschlossen, den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Ablehnung der Initiative zu empfehlen.

Gemäss der von Ueli Löffel mit 115 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern eingereichten Einzelinitiative soll in der Gemeinde Pfäffikon eine gesetzliche Regelung erlassen werden, wonach der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage und einer bewohnten Liegenschaft mindestens 2’000 Meter betragen muss. Mit einer Annahme der Initiative durch die Gemeindeversammlung würde der Gemeinderat verpflichtet, einen konkreten Verordnungsentwurf auszuarbeiten und der Gemeindeversammlung an einer weiteren Gemeindeversammlung zur Abstimmung zu unterbreiten.

Nach der Einschätzung des Gemeinderates können aber im kommunalen Recht nur Regelungen erlassen werden, die für die kommunalen Bauzonen und die darin liegenden Grundstücke bzw. deren Eigentümerinnen und Eigentümer verbindlich sind. Das Bauen von Windkraftanlagen in den kantonalen Landwirtschafts- oder Waldzonen rund um das Siedlungsgebiet der Gemeinde Pfäffikon ist im eidgenössischen und kantonalen Recht abschliessend geregelt. Das recht offensichtliche Hauptziel des Initianten, den Bau von Windkraftanlagen in einem Umkreis von 2’000 m rund um die Kernzone Hermatswil generell zu verunmöglichen, kann daher durch eine Anpassung der kommunalen Bau- und Zonenordnung nicht erreicht werden.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass das Thema «Windkraftanlagen» derzeit in der Bevölkerung sehr kontrovers diskutiert wird. Er erkennt die besondere Bedeutung einer sicheren, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung für die Bevölkerung des Kantons Zürich. Er nimmt aber auch die zahlreichen kritischen Stimmen aus der Bevölkerung wahr, die vor grossen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft des Zürcher Oberlands warnen. Der Gemeinderat ist indessen der Überzeugung, dass diese Aspekte im Rahmen der weiteren Richtplanung und anschliessend insbesondere auch bei der Prüfung von konkreten Bauprojekten angemessen zu berücksichtigen sein werden.

Aufgrund dieser Überlegungen empfiehlt der Gemeinderat die Initiative «Mindestabstand von Windrädern» zur Ablehnung. Der Abschied der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission steht noch aus.

Link Protokollauszug Einzelinitiative «Mindesabstand von Windrädern»