20.10.2023

Witzbergstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen Witzberg mit Fussgängerquerung, Öffentliche Planauflage

Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Mit dem Projekt werden die Haltekanten der Bushaltestelle «Witzberg» hindernisfrei ausgebaut und mit Personenunterständen ausgerüstet. Zudem wird auf der Witzbergtrasse eine Fussgängerquerung mit Mittelinsel erstellt.

Angaben zur Auflage
Die Projektpläne liegen ab Freitag, 20. Oktober 2023 während 30 Tagen auf und können wie folgt eingesehen werden:
Gemeindeverwaltung
Bau und Umwelt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon
während den ordentlichen Öffnungszeiten.
Das Projekt ist nicht ausgesteckt.

Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.11.2023

Kontaktstelle
Gemeinderat, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon ZH