19.07.2023

Gemeinde will Aktienkapital an Spital Uster AG um 2 Mio. franken erhöhen

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, an der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 einer Erhöhung des Aktienanteils von 1 Mio. auf 3 Mio. Franken zuzustimmen. Diese Erhöhung ist nötig, weil die Spital Uster AG in den letzten Jahren wegen der Corona-Pandemie und ausserordentlichen Abschreibungen erhebliche Verluste hinnehmen musste. Mit der Privatisierung fällt die Haftung der Gemeinden weg, was erhebliche Konsequenzen für das Spital bei der Kapitalbeschaffung hat.

Mit der Umwandlung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft hat das Eigenkapital der Spital Uster AG eine völlig andere Bedeutung erhalten. Bei der Aufnahme von Darlehen übernehmen die Gemeinden als Aktionäre keine Haftung mehr, es ist allein die Eigenkapitalsituation der Aktiengesellschaft ausschlaggebend. In den letzten beiden Jahren vor der Umwandlung fielen unglücklicherweise wegen der Corona-Pandemie und der Abschreibung von Planungskosten wegen eines gerichtlich verhinderten Gestaltungsplans Verluste an, welche das Eigenkapital verminderten. Die Ende 2023 auslaufenden Darlehen von 55 Mio. können von der Spital Uster AG mit der aktuellen Eigenkapitalbasis nicht durch Bankdarlehen abgelöst werden. Ohne eine Aufstockung des Aktienkapitals droht die Zahlungsunfähigkeit. Sollte jedoch ein Konkurs eintreten, so haften aufgrund des Fusionsgesetzes die Gemeinden für diese Darlehen aus der Zweckverbandszeit, so dass für sie ein zusätzlicher finanzieller Schaden entstehen kann. Der Verwaltungsrat der Spital Uster AG arbeitet deshalb seit Ende letzten Jahres an einer Erhöhung des Aktienkapitals. Er plant eine Aktienkapitalerhöhung von maximal 40 Mio. Franken. Der auf Pfäffikon entfallende Anteil zur Zeichnung von zusätzlichen Aktien würde eine Investition von rund 2 Mio. Franken bedeuten.

Vor diesem Hintergrund sind die Aktionärs-Gemeinden in den letzten Monaten in einen Dialog untereinander getreten. Es wurden Lösungsmöglichkeiten diskutiert, wie die Spital Uster AG bei der Bewältigung ihrer finanziellen Probleme unterstützt und wie das Unternehmen nachhaltig finanziert werden kann. Dazu haben die Gemeinden auch rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertisen eingeholt.

Der Gemeinderat unterstützt mit einer Absichtserklärung die Aktienkapitalerhöhung und ist bereit, den Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung den Anteil von 2 Mio. Franken zur Zeichnung zusätzlicher Aktien zu beantragen. Die Abstimmung ist auf den 3. März 2024 geplant. Seine Haltung begründet er wie folgt.

  • Das Spital Uster ist ein Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung von Pfäffikon.
  • Es verfügt nach einer vorübergehenden Rückstufung wieder über einen definitiven Leistungsauftrag der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich (mit Auflagen).
  • Die Umwandlung von einem Zweckverband in eine Aktiengesellschaft war richtig. Pfäffikon stimmte damals mit einem Ja-Anteil von 68% zu. Allerdings wurde der Kapitalausstattung der neuen AG zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Im Nachhinein betrachtet hätten die Gemeinden schon damals zusätzliches Kapital einschiessen müssen.
  • Im Gegensatz zu einem Zweckverband haften die Gemeinden als Aktionäre nur noch mit ihrem Aktienkapital. Deshalb verlangen Kreditgeber ein höheres Eigenkapital.
  • Im November/Dezember 2023 laufen Darlehen im Umfang von 55 Mio. Franken aus, die abgelöst werden müssen. Ohne eine Erhöhung des Aktienkapitals wird es nicht möglich sein, neue Kreditgeber zu finden.
  • Falls die Ablösung dieser Kredite misslingt, ist der Weiterbetrieb des Spitals akut gefährdet.
  • Aufgrund des Fusionsgesetzes haften die Gemeinden für Verpflichtungen, die noch unter dem Zweckverband eingegangen wurden, also auch für diese Kredite. Deshalb ist es aus Sicht der Gemeinden der kostengünstigste Ausweg aus dieser schwierigen Situation, wenn sie einer Erhöhung des Aktienkapitals im Umfang von 40 Mio. Franken zustimmen.

Rekurs gegen die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023

Acht Stimmberechtigte haben gegen die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 beim Bezirksrat Pfäffikon einen Stimmrechtsrekurs erhoben und verlangen die Wiederholung der Gemeindeversammlung. Sie kritisieren, dass keine Stimmrechtskontrolle durchgeführt wurde und somit auch nicht stimmberechtigte Personen teilnehmen und abstimmen konnte. Ausserdem habe gleichzeitig eine Feuerwehrübung stattgefunden, sodass die Mitglieder der Feuerwehr bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte stark behindert worden waren.

Das zuständige Ressort «Präsidiales» hat zum Rekurs Stellung genommen und beantragt dem Bezirksrat, den Stimmrechtsrekurs mit folgender Begründung abzuweisen. Die Geschäftsordnung und -behandlung ist im kantonalen Gemeindegesetz (GG) umfassend und abschliessend geregelt (§14 bis § 26 GG). Die darauf basierende, jahrzehntelange Praxis in den Gemeinden ist in Rechtsmittelverfahren wiederholt bestätigt worden. Gemäß dem üblichen Verfahren, das auch in Pfäffikon angewandt wird, forderte der Gemeindepräsident als Versammlungsleiter jeweils zu Beginn der Gemeindeversammlung die Anwesenden auf, dass nicht stimmberechtigte Personen die für sie reservierten Plätze hinten im Dorfsaal einnehmen. Darauf fragt er die Versammlung, ob das Stimmrecht einer Person bestritten wird, was an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 keine Reaktion hervorrief. Zudem wurden die Stimmberechtigten am Schluss der Versammlung wie immer befragt, ob sie Einwände gegen die Versammlungsführung oder die Abstimmungsverfahren geltend machen möchten. Auch da hat niemand das Wort verlangt. Die Gemeindeversammlung wurde gemäss § 18 Abs. 2 GG mit Traktandenliste amtlich publiziert sowie in der PfäffikerIn angekündigt. Die Termine der diesjährigen Gemeindeversammlungen hat der Gemeinderat bereits am 12. Juli 2022 festgelegt. Der Beschluss des Gemeinderats wurde auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht und in der Medienmitteilung vom 22. Juli 2022 erwähnt. Dadurch konnten Vereine, Behörden und andere Organisationen ihre Termine bereits frühzeitig an anderen Daten planen. Aus Sicht der Gemeinde ist der Rekurs als unbegründet.

Freundliche Grüsse
Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber