12.06.2023

Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz, die darauf abzielen, die natürlichen Zustände unserer Gewässer wiederherzustellen. Im Rahmen dieser Maßnahmen sind die Kantone verpflichtet, entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festzulegen.

Die Gemeinden der 2. Prioritätsstufe, darunter auch Pfäffikon, wurden durch den Kanton über das weitere Vorgehen bezüglich der Änderungen im Gewässerschutzgesetz (GschG) und in der Gewässerschutzverordnung (GschV) informiert. Die Gemeinden sind verantwortlich, den Gewässerraum entlang der Gewässer von lokaler Bedeutung zu definieren. Im Kanton Zürich wird zunächst der Gewässerraum innerhalb der Siedlungsgebiete festgelegt, während diejenigen außerhalb zu einem späteren Zeitpunkt folgen werden.

Der Gemeinderat hat die Ingenieurdienstleistungen zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet an das Ingenieurbüro Hunziker Betatech AG übertragen. In den letzten Jahren wurden die Gewässerräume gemäss den kantonalen Richtlinien sukzessive erarbeitet. Der Gemeinderat hat die Pläne für die öffentliche Auflage vorläufig verabschiedet.

Die öffentliche Auflage vor der Festsetzung der ausgeschiedenen Gewässerräume erfolgte ab dem 9. Juni 2023 während 60 Tage bei Bauamt. Danach werden allfällige Einsprachen behandelt werden.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet

Stellungnahme des Gemeinderats bezüglich des Baus von Windkraftanlagen in Hermatswil

Am 20. April 2023 orientierte die Baudirektion des Kantons Zürich die betroffenen Gemeinden über die Pläne des Kantons, die Windenergie längerfristig zu nutzen. Die Gemeinde Pfäffikon ist im Ortsteil Hermatswil mit dem Potenzialgebiet Nr. 23 betroffen. Dort könnten in ein paar Jahren vier Windkraftanlagen entstehen. Der Gemeinderat nimmt wie folgt Stellung.

Der Ortsteil Hermatswil ist im nationalen Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt. Die Umgebung des Weilers ist von einem dichten Obstbaumbestand und Wiesenflächen umgeben und besitzt besondere Lagequalität. Bei der letztjährigen Aktualisierung des Kantonalen Ortsbildinventars wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass nebst dem Ortskern auch die zusammenhängenden Landwirtschafts-, Erholungs- und Naturräume zu sichern sind.

Der Gemeinderat verlangt, dass bevor Richtplaneinträge beschlossen werden, die verschiedensten Fragen rund um den Landschafts-, Natur- und Ortsbildschutz geklärt werden. Es muss eine detaillierte Analyse (Qualität und Quantität) der Windsituation in den vorgeschlagenen Potenzialgebieten mit aktuellen Messungen auf den relevanten Höhen über Boden vorliegen. Die langfristige Wirtschaftlichkeit der geplanten Windkraftanlagen ist nachzuweisen. Der Gemeinderat Pfäffikon verfolgt die Abklärungen aufmerksam und wird die Interessen der Gemeinde in jeglicher Hinsicht wahren.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Bau von Windkraftanlagen

Kurzmitteilungen

Der Gemeinderat hat …

  • den Revisionsbericht der Balmer-Etienne AG zur Kenntnis genommen. Die Revisionsstelle, Balmer-Etienne AG, hat gemäss Revisionsauftrag die Jahresrechnung der Gemeinde Pfäffikon (Bilanz, Investitionsrechnung, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang) geprüft und bestätigt, dass die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

  • eine Person mit kosovarischer, drei mit italienischer, vier mit deutscher, eine mit irakischer und eine mit nordmazedonischer Staatsangehörigkeit in das Bürgerrecht von Pfäffikon ZH aufgenommen. Ein Gesuch wurde abgelehnt.

Freundliche Grüsse

Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber