29.06.2022

Erlasse von Reglementen zur Behörden- und Verwaltungsorganisation

Das Organisationsreglement der Gemeinde Pfäffikon stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 2002. Im Zuge der Umsetzung der neuen Gemeindeordnung vom 1. September 2019 und der Reorganisation der Verwaltung wurde das Organisationsreglement total überarbeitet.

Die Ressortvorsteher, die eigenständigen Kommissionen, die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission und das Verwaltungskader wurden aufgefordert anhand des Entwurfes eine Vernehmlassung zu Handen des Gemeinderats abzugeben. Danach erfolgt die Überarbeitung und Festsetzung. Der Gemeinderat hat das neue Organisationsreglement festgesetzt. Es tritt mit dem Start der neuen Amtsdauer am 1. Juli 2022 in Kraft. Gleichzeitig wurde die Geschäfts- und Kompetenzordnung des Gemeinderates wie üblich zu Beginn der Amtsdauer überprüft und für die nächsten vier Jahre festgelegt. Auf diesen neuen Grundlagen können alle übrigen Kommissionen und Ausschüsse ihre eigene Geschäfts- und Kompetenzordnungen erneuern. Die eigenständigen Kommissionen (Schulpflege, Sozialbehörde und Werkkommission) geben sich selbst neue Erlasse. Alle übrigen Kommissionen und Ausschüsse müssen ihre Geschäfts- und Kompetenzordnung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorlegen.

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Genehmigung Jahresrechnung und Geschäftsbericht 2021 der Gemeindewerke Pfäffkon

Die Gemeindewerke Pfäffikon sind eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Sie unterstehen der Aufsicht des Gemeinderates. Mit Beschluss vom 01. Juni 2022 hat die Werkkommission die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2021 genehmigt.  Danach führte die Revisionsstelle KPMG die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnung durch. Als letzter Schritt wurden die Unterlagen dem Gemeinderat zur Prüfung der Einhaltung des Anstaltszwecks sowie die Erfüllung des Leistungsauftrages vorgelegt.

Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2021 sowie den Geschäftsbericht 2021 der Gemeindewerke Pfäffikon. Er verdankt die erfolgreiche Geschäftstätigkeit und die Ausschüttung des Gewinns an die Gemeinde von CHF 125‘826.23 aus nicht gebührenpflichtigen Leistungen.

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Genehmigung Jahresrechnung 2021 und Geschäftsbericht 2021 des Zweckverbands Soziales Bezirk Pfäffikon

Gemäss den Zweckverbandsstatuten des Sozialdienstes Bezirk Pfäffikon genehmigen die Verbandsgemeinden die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht. Der Aufwandüberschuss zu Lasten der Gemeinden im Bezirk betrug imletzten Jahr Fr. 5‘345‘081.60. Der Anteil der Gemeinde Pfäffikon beträgt Fr. 1‘248‘779.90. Budgetiert war ein Aufwand von Fr. 1‘231‘639.10. Der Gemeinderat nimmt den Geschäftsbericht 2021 zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2021.

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Wahl der Wahlbüromitglieder für die Amtsdauer 2022 bis 2026

Nach Abschluss der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden werden auch die Wahlbüromitglieder revidiert. Für die neue Amtsdauer konnten 67 Wahlbüromitgliedern aufgestellt werden. Dabei handelt es sich um 65 Bisherige und zwei neue. Der Gemeinderat dankt allen Mitgliedern für ihr Engagement und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit. Ebenso dankt er denjenigen Wahlbüromitgliedern, die zurückgetreten sind, für ihren langjährigen und treuen Einsatz zum Wohl der Gemeinde.

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Freundliche Grüsse

Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber