29.04.2022

Anpassung Entschädigungsreglement Seerettungsdienst

Den Seerettungsdienst des Pfäffikersees organisiert die Gemeinde Pfäffikon für die Ufergemeinden Pfäffikon, Seegräben und Wetzikon. Seerettungsdienste, welche die stetig steigenden Aufgaben im Milizsystem erledigen, müssen angemessen entschädigt werden. Ansonsten lassen sich nur schwer geeignete Personen finden, welche bereit sind, solche Aufgaben im Nebenamt zu übernehmen. Die seit 14 Jahren unveränderten Jahrespauschalentschädigungen wurden aufgrund der heute aufgewendeten Arbeitsstunden im Einvernehmen mit den Ufergemeinden angepasst.

Der Stundenansatz wurde wie bei der Feuerwehr Pfäffikon auf 30.00 Franken für zeitlich planbare Arbeiten festgelegt. Nicht planbare Einsätze, welche unangekündigt auch nachts und am Wochenende stattfinden können, werden weiterhin mit 50.00 Franken pro Stunde entschädigt. Analog der Feuerwehr wurden ergänzend Beiträge für Jubiläums- und Abschiedsgeschenke mit reglementiert. Der Mehraufwand durch das revidierte Reglement beträgt rund 11‘000.00 Franken pro Jahr. Die sich aus dem Betrieb ergebenden Kosten werden jeweils am Ende des Kalenderjahres unter den Anrainergemeinden Pfäffikon (44%), Seegräben (17%) und Wetzikon (39%), aufgeteilt.

Für die Übersicht der Entschädigungsansätze nach Funktionen und sonstigen Vergütungen wird auf das Entschädigungsreglement verwiesen.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Anpassung Entschädigungsreglement
Link zum Entschädigungsreglement

Freundliche Grüsse
Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stellvertreter