28.04.2019

Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon wird begrüsst

Die Gemeinde Pfäffikon ist Mitglied des Zweckverbandes Spital Uster. Im Rahmen der Vernehmlassung äussert sich der Gemeinderat zustimmend zur geplanten Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon. Ein einziges Spital für die Region Zürcher Oberland und mittleres Glatttal sichert die Akutbehandlung und -pflege langfristig ab und verschafft ihr eine qualitativ hochstehende Gesundheitsversorgung. Die geplante gemeinnützige Aktiengesellschaft als Trägerin beider Spitäler garantiert, dass die beteiligten Gemeinden auch in Zukunft durch die gesicherte Aktienmehrheit die Entscheidungsgewalt behalten.

Aufgrund der künftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen haben die Verwaltungsräte der Spitäler Uster und Wetzikon beschlossen, ihren Trägerschaften die Fusion zu beantragen. Diese ist langfristig sehr wichtig, um die Gesundheitsversorgung an beiden Standorten dauerhaft für die Bevölkerung des Zürcher Oberlandes und des mittleren Glatttals zu sichern. Bekanntlich steht in den nächsten Jahren wiederum eine Veränderung im schweizerischen Spitalwesen an. Aufgrund der heutigen Grösse der beiden Spitäler ist deren Angebot und Fortbestand langfristig nicht ohne weiteres gegeben.

Werden beide Spitäler unter dem Dach einer einzigen Gesellschaft geführt, erreichen sie, die für die Zulassung von diversen Behandlungen/Eingriffen notwendigen Fallzahlen einfacher. Das Angebot der beiden Häuser soll zukunftsgerichtet aufeinander abgestimmt und durch Kooperationen mit Dritten ergänzt werden. Dies kommt unmittelbar den Patienten zu Gute. Weiter werden mit einer Organisation für beide Häuser auch gewisse Synergien in Betrieb und Verwaltung entstehen. Beim Personal werden alle bestehenden Verträge übernommen. Das Personalrecht orientiert sich weiter am kantonalen Recht für Mitarbeitende im Gesundheitswesen.

Mit der Fusion ändert auch die Rechtsform beim Spital Uster. Der Zweckverband wird in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt. Alle anderen Rechtsformen wurden geprüft. Vor allem weil der Spital Wetzikon bereits in eine AG umgewandelt ist, überwiegen bei anderen Varianten die Nachteile und der Spital Wetzikon ist kaum bereit, seine Rechtsform zu verändern. Bei der geplanten gemeinnützigen AG verbleiben 51% des Aktienkapitals und der Stimmen bei den Gemeinden. Zusammen mit weiteren öffentlich-rechtlichen Organisationen muss der Anteil des Aktienkapitals und der Stimmen mindestens 67% betragen. Das heisst von den 49% Aktien ausserhalb des Gemeindebesitzes müssen mindestens 16% im Besitz von öffentlich-rechtlichen Organisationen sein.

Der Gemeinderat erachtet die Fusion als sinnvoll und nötig. Das Projekt der beiden Trägerschaften ist ausgereift und sowohl für die Bevölkerung als auch für die Mitarbeitenden nützlich.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Spitalfusion

Freundliche Grüsse

Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber