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Online-Fristerstreckung Steuererklärung

Die eFristverlängerung ermöglicht Ihnen, rund um die Uhr die Einreichefrist der Steuererklärung online zu verlängern. Online-Fristerstreckungen müssen bis spätestens 31. März eingegeben werden.

Link zur Online Fristerstreckung für die Steuererklärung

eGovBox / eSteuerkonto

Das eSteuerkonto steht rund um die Uhr, kostenlos und mit einer gesicherten Verbindung Ihnen zur Verfügung. Für die Nutzung des eSteuerkontos ist eine Registrierung in der sogenannten «eGov Box» einmalig notwendig. Den Link zur Registrierung/Anmeldung finden Sie wie folgt:

Link zum/r eSteuerkonto/eGovBox