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Grabpflege

Das Bepflanzen und Pflegen der Reihengräber erfolgt grundsätzlich durch den Friedhofsgärtner. Die Angehörigen haben die Möglichkeit für 20 Jahre (ganze Ruhezeit) mit der Grabpflegestiftung Pro Luminate einen Grabpflegevertrag abzuschliessen und die Kosten allenfalls dem Nachlass zu belasten. Ohne einen solchen Grabpflegevertrag stellt der Friedhofgärtner den Angehörigen jährlich eine Rechnung.

Die Angehörigen habe auf Gesuch hin die Möglichkeit, ihr Grab selbst zu bepflanzen und zu pflegen. Die gewählte Bepflanzung ist dem Friedhofcharakter anzupassen. Die einheitliche Dauer-Randbepflanzung muss eingehalten werden und die Pflanzen dürfen die Nachbargräber nicht beeinträchtigen. Diese Bepflanzungsart wird durch eine Vereinbarung zwischen Bestattungsamt und Angehörigen geregelt.

Für den betrieblichen Unterhalt der Friedhofanlage ist von den Hinterbliebenen jährlich ein pauschaler Betrag zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt durch den Friedhofgärtner. Bei Grabpflegeverträgen ist der Unterhalt inbegriffen.

Wir bitten Sie, sich mit der Friedhofvorsteherin in Verbindung zu setzen, sobald Sie sich für eine Variante entschieden haben. Herzlichen Dank

Bepflanzung Erdbestattungsgräbern
Bepflanzung von Urnengräbern