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Geburt

Alle im Zivilstandskreis Pfäffikon erfolgten Geburten werden durch das Zivilstandsamt Pfäffikon beurkundet. Da es im Zivilstandskreis kein Spital und auch kein Geburtshaus gibt, betrifft dies ausschliesslich Hausgeburten.

Hausgeburten innerhalb des Zivilstandskreises sind dem Zivilstandsamt Pfäffikon innert 3 Tagen zu melden. 

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Dokumente benötigt werden, bitten wir Sie, sich telefonisch beim Zivilstandsamt des voraussichtlichen Geburtsortes zu melden. Ausländischen Staatsangehörigen empfehlen wir, sich frühzeitig über die nötigen Dokumente zu informieren, da diese teilweise noch übersetzt und/oder beglaubigt werden müssen.

Geburtsscheine von Kindern, welche ausserhalb des Zivilstandskreises Pfäffikon geboren sind (z.B. im Spital Wetzikon, Uster, Zürich, Zollikerberg), erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.