
Verantwortung, Rechte und Pflichten des Vorstandes
Art. 69 ZGB sagt: „Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, nach den Befugnissen, die die Statuten ihm einräumen, die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen und den Verein zu vertreten.“ Was heisst das in der Praxis? Wer seine Zeit unentgeltlich und freiwillig zur Verfügung stellt, soll wissen, welches die relevanten Rechte und Pflichten sind – damit aus dem guten Willen nicht eine Belastung wird. Das Referat behandelt folgende Themen:
– Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des Vorstandes
– Haftung des Vorstandes
– Sorgfaltspflicht der verschiedenen Vereinsorgane
– Ausstandspflicht
Zielgruppe:
Amtierende oder zukünftige ehrenamtliche Vorstandsmitglieder sowie Geschäfts-führer(innen) und Mitarbeitende von kleineren und mittleren Vereinen oder Stiftungen.
Ort: Pfäffikon ZH, Stiftung zur Palme, Hochstrasse 31-33
Datum: Mittwoch, 17. November, 18.00 – 20.00 Uhr
Kursleitung: Elsbeth Fischer-Roth, Projektleiterin benevol Schweiz, Sachbearbeiterin Rechnungswesen mit langjähriger Erfahrung in betriebswirtschaftlichen Fragen.
Kosten: CHF 75.– für Partner von benevol Zürioberland; CHF 100.– für alle anderen
Anmeldeschluss: 7. November 2021