Jugendschutz – Verkauf und Abgabe von Spirituosen
Das Jugendschutzgesetz regelt die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche.
- Das Kassen-, Bar- und Servicepersonal wird über die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen informiert.
- Verkaufsverbot für unter 16-Jährige: Wein, Bier, Apfelwein, andere vergorene Getränke und Zigaretten/Tabakwaren
- Verkaufsverbot für unter 18-Jährige: Alcopops (spirituosenhaltige Mischgetränke) wie Smirnoff Ice, Bacardi Breezer usw. , alle gebrannten Wasser (Schnäpse, Spirituosen) wie Wodka, Kirsch, Whisky, Feigling usw. und Aperitifs wie Prosecco, Campari, Martini, Aperol usw.
- Bleiben Sie dem Kunden gegenüber freundlich, aber handeln Sie konsequent.
- Denken Sie auch daran, dass oft „Testkäufer“ eingesetzt werden.
- Weisen Sie an Eingang, Kasse und Verkaufsregalen auf Ausweiskontrollen und das Jugendschutzgesetz hin. Ausweiskontrollen schrecken Jugendliche vom Alkoholkauf ab und werden von Erwachsenen positiv bewertet.
- Das Jugendschutz-Plakat kann am Schalter des Gesundheitsamtes bezogen oder nachfolgend heruntergeladen werden.
Weiterführende Dokumente
Plakat Jugendschutz Checkliste für Veranstaltungen und Feste Checkliste für Vereine, Lager