13.04.2023

Zusätzlicher Wohnraum für Asylsuchende geplant

Nachdem der Kanton die Aufnahmequote für Flüchtlinge von 0.9% auf 1.3% erhöht hat, wird es für die Verwaltung immer schwieriger, kurzfristig genügend Wohnraum für Asylsuchende zu organisieren. Deshalb hat der Gemeinderat reagiert und entschieden die bestehende Gemeinschaftsunterkunft an der Hochstrasse 63 zu erweitern. Der Erweiterungsbau soll Platz für 32 zusätzliche Personen bieten. Die Liegenschaftenverwaltung wird beauftragt, so bald als möglich eine Vorlage an die Gemeindeversammlung auszuarbeiten. Bewilligt wurde ein Projektierungskredit von 40’000 Franken. Die Vorlage soll sobald als möglich den Stimmberechtigten unterbreitet werden.

Bund, Kanton und Gemeinden sorgen gemeinsam für die Unterbringung von Asylsuchenden. Im Kanton Zürich legt das Kantonale Sozialamt die Aufnahmequote zur Unterbringung für die Gemeinden fest. Seit Anfang 2020 ist die Aufnahmequote von 0.5% der Bevölkerung auf 0.9% gestiegen und im Zuge des Ukraine-Krieges steigt sich auf den 1. Juni 2023 auf 1.3%. Aktuell wohnen 122 Flüchtlinge in Pfäffikon. Ab diesen Sommer werden es etwa 160 sein. Bis anhin ist es gelungen, nebst den eigenen Unterbringungsmöglichkeiten Wohnraum zu mieten. Erfreulicherweise sind nach wie vor Ukraine-Flüchtlinge auch bei Privaten untergebracht. Die zugemieteten Objekte stehen meist nur eine gewisse Zeit zur Verfügung. So sind die Verantwortlichen dauernd auf der Suche nach geeignetem Wohnraum. Weil sich die Gemeinschaftsunterkunft mit rund 30 Plätzen im Betrieb bewährt hat und verhältnismässig kostengünstig ist, will der Gemeinderat mit einem Erweiterungsbau eine gewisse Planungssicherheit schaffen.

Die zuständigen Bereiche Gesellschaft und Liegenschaften schlagen einen dreigeschossigen Erweiterungsbau bei der bestehenden Asylunterkunft an der Hochstrasse 63 mit 16 Zimmern (32 Plätze) als beste Lösung vor. Mit den direkt betroffenen Nachbarn wurde das Gespräch gesucht. Erfreulicherweise zeigen diese viel Verständnis für die notwendige Erweiterung.

Investition bedingt Vorlage an die Gemeindeversammlung
Eine erste Schätzung (+/- 30%) weist mutmassliche Investitionskosten in der Höhe von 1‘500‘000.00 Franken aus. Der Gemeinderat hat einen Projektierungskredit von 40‘000 Franken genehmigt. Wenn der Planungsprozess problemlos verläuft, kann noch in diesem Jahr eine Bauvorlage der Gemeindeversammlung unterbreitet werden. Die Ausgaben für die Planung sind im Budget 2023 nicht enthalten und auch nicht gebunden. Deshalb belastet diese neue Ausgabe die Kreditkompetenz des Gemeinderates mit jährlichem Limit von Fr. 500’000.00 gemäss Art. 29 Ziffer 3 der Gemeindeordnung.

Freundliche Grüsse
Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber