Festlegung des Gewässerraums an den kantonalen Gewässern Chämtnerbach, Wildbach und Aabach/Aa
Betrifft: 8620 Wetzikon, 8607 Aathal Seegräben, 8330 Pfäffikon
Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Der Chämtnerbach, der Wildbach und der Aabach/Aa sind Gewässer von kantonaler oder regionaler Bedeutung. Darum hat der Kanton den Gewässerraum geplant – und zwar im so genannten vereinfachten Verfahren. Zum Entwurf der Gewässerraumdossiers konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und die Gewässerraumdossiers entsprechend bereinigt.
Gestützt auf § 15 g HWSchV werden vom 9. März 2023 bis zum 8. Mai 2023 nachfolgende Projektunterlagen öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden in der jeweiligen Gemeinde öffentlich zur Einsicht auf:
Projektunterlagen | Auflageort |
Dossier Chämtnerbach – Wetzikon und Pfäffikon | Stadt Wetzikon: Abteilung Bau, Planung und Umwelt (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon. Für die Einsichtnahme wird eine frühzeitige telefonische Voranmeldung (Tel. 044 931 32 85) empfohlen. Gemeinde Pfäffikon: Bauamt, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon |
Dossier Aabach/Aa – Wetzikon und Seegräben | Stadt Wetzikon: Abteilung Bau, Planung und Umwelt (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon. Für die Einsichtnahme wird eine frühzeitige telefonische Voranmeldung (Tel. 044 931 32 85) empfohlen. Gemeinde Seegräben: Bauamt, Rutschbergstrasse 10, 8607 Aathal-Seegräben |
Dossier Wildbach – Wetzikon | Stadt Wetzikon: Abteilung Bau, Planung und Umwelt (4. Stock), Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon. Für die Einsichtnahme wird eine frühzeitige telefonische Voranmeldung (Tel. 044 931 32 85) empfohlen. |
Die Unterlagen sind während der Auflagefrist auch in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum (www.gewaesserraum.ch/publikationen) einsehbar. Die Gewässerräume werden zudem im kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) in der Karte «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken» dargestellt.
Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Weiterführende Informationen und zwei interessante Erklärvideos finden Sie unter
https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss § 15g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis zum 8. Mai 2023 mit schriftlicher Begründung im Doppel und mit Vermerk «Einwendungen GWR [Name Gewässer], [Name Gemeinde]» bei folgender Adresse eingereicht werden:
Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau, Sektion Planung
Walcheplatz 2
8090 Zürich
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 8. Mai 2023
Kontaktstelle
Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau, Sektion Planung
Walcheplatz 2
8090 Zürich