Privater Gestaltungsplan Stiftung zur Palme, öffentliche Auflage
Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung:
Der Gemeinderat hat am 07. Februar 2023 beschlossen:
Der private Gestaltungsplan Stiftung zur Palme wird zuhanden der öffentlichen Auflage und Vernehmlassung durch die nach- und nebengeordneten Planungsträger im Sinne von § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.
Der Gestaltungsplan bezweckt im Sinne von §§ 83 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) die Erfüllung der Gestaltungsplanpflicht gemäss Art. 49 der Bau- und Zonenordnung (BZO 2014) und schafft damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angemessene bauliche Entwicklung mit hoher ortsbaulicher Qualität, den Erhalt der wichtigen Elemente und Erweiterung bzw. Verbesserung des Angebots auf dem Areal Hochstrasse.
Der private Gestaltungsplan besteht aus folgenden Teilen:
– GP-Situationsplan
– GP-Vorschriften
– GP-Planungsbericht nach Art 47 der Raumplanungsverordnung (RPV)
– Protokollauszug Gemeinderat
Der Gestaltungsplan liegt zusammen mit den zugehörigen Unterlagen während 60 Tagen ab der Publikation, d.h. vom 03. März 2023 bis zum 03. Mai 2023 öffentlich auf und kann bei der Abteilung Bau und Umwelt Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Beschluss-/Verfügungsnummer: 2023/28.
Beschluss-/Verfügungsdatum: 07.02.2023
Angaben zur Auflage
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen zum Gestaltungsplan äussern. Die Einwendungen sind schriftlich bis 03. Mai 2023 der Abteilung Bau und Umwelt Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung des Gestaltungsplans entscheiden.
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 02.05.2023
Kontaktstelle
Gemeinde Pfäffikon – Bau und Umwelt
Hochstrasse 1
8330 Pfäffikon ZH