30.09.2022

Infos aus der Gemeinderatssitzung vom 20. September 2022

Beitrag aus dem Bosshard-Spörri-Stadelmann-Fonds für die Pfadi Pfäffikon
Die Pfadi Pfäffikon beantragt einen Beitrag aus dem Bosshard-Spörri-Stadelmann-Fonds in der Höhe von  6‘812.81 Franken. Gegenstand des Antrags sind Materialanschaffungen und Zeltreparaturen zur Teilnahme am Bundeslager 2022 der Pfadibewegung Schweiz in Goms. Das Ressort Gesellschaft hat in eigener Kompetenz am 14. Juli 2022 einen Beitrag von 5‘000.00 Franken bewilligt. Mit Schreiben vom 6. September 2022 ersucht die Pfadi Pfäffikon um einen zusätzlichen Beitrag in der Höhe von 8‘625.61 Franken. Dieser soll den Gesamtaufwand decken. Die zusätzlichen Kosten betreffen Material und Zeltreparaturen ebenfalls im Zusammenhang mit dem Bundeslager 2022. Der Gemeinderat hat den zusätzlichen Beitrag bewilligt.

Bewilligung Beitrag für die Jahre 2023 – 2028 für das Naturzentrum Pfäffikersee
Im Juni 2022 gelangte der Verein Naturzentrum Pfäffikersee an die drei Anrainergemeinden Wetzikon, Seegräben und Pfäffikon mit der Bitte, einen Beitrag zur Entschuldung des Vereins beizutragen. Der Verein hat aktuell eine Schuld im Betrag von 263‘000.00 Franken, welche er bis 2030 abbauen möchte. Der Gemeinderat nimmt vom vorgelegten Entschuldungsplan Kenntnis. Die Gemeinde hat bereits auf den Baurechtszins von 6‘000 Franken in den ersten 10 Jahren verzichtet. Des Weiteren hat der Gemeinderat zusätzlich in eigener Kompetenz einen einmaligen Investitionsbetrag von Fr. 60‘000.00 gesprochen. Seit der Betriebsaufnahme leistet das Naturzentrum jedoch einen aktiven Beitrag zur Steigerung der Standortattraktivität von Pfäffikon. Deshalb hat der Gemeinderat entschieden, den Verein nochmals zu unterstützen, indem er zusichert, während 6 Jahren jeweils einen Beitrag von 8‘500.00 Franken pro Jahr zu leisten.

Link zum Gemeinderatsbeschluss Beiträg Naturzentrum Pfäffikersee

Vernehmlassung Übergangsregelung Kleinsiedlungen
Im Kanton Zürich gibt es rund 300 Kleinsiedlungen ausserhalb des Siedlungsgebiets. Diese sind heute überwiegend den Bauzonen zugewiesen.

In der Genehmigung der Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans 2015 hielt der Bund fest, dass Weiler in Nichtbauzonen liegen müssen. Die Zonierung von Weilern als Bauzone ist somit bundesrechtswidrig. Dies haben auch die Gerichte in neueren Entscheiden bestätigt.

Die Baudirektion des Kantons Zürich muss deshalb sämtliche Kleinsiedlungen, anhand von festgelegten Kriterien, überprüfen. Zukünftig werden aussenliegende Ortsteile einer Bauzone, Weiler einer Weilerzone (Nichtbauzone) und kleinere Gebäudegruppen einer Landwirtschaftszone zugewiesen. Pfäffikon ist mit seinen Aussenwachten stark betroffen.

Die Baudirektion wird dem Regierungsrat eine Übergangsordnung mit einer provisorischen Zonenzuteilung vorlegen. Geregelt werden, sollen die Zuständigkeit, das Verfahren und das anwendbare Recht für das Baubewilligungsverfahren in Weilern. Die Übergangsordnung soll auf Anfang 2023 in Kraft gesetzt werden. Der Gemeinderat hat von der Übergangsordnung Kenntnis genommen. Er setzt sich für den Bestand der Weilerkernzonen ein. Die Aussenwachten von Pfäffikon sind seit Jahren mehrheitlich dieser Zone zugeteilt, was sich bewährt hat und von den Grundeigentümern akzeptiert ist.

Unterschutzstellung Liegenschaften Kempttalstrasse 1 und 3, Seestrasse 2, Chrummachergasse 3
Für die Liegenschaften Kempttalstrasse 1 und 3, Seestrasse 2, Chrummachergasse 3 liegt ein verwaltungsrechtlicher Denkmal-Schutzvertrag vor. Die Eigentümer der Liegenschaften haben ein Provokationsbegehren eingereicht, um die Schutzwürdigkeit zu prüfen. Für alle Liegenschaften wurde ein Fachgutachten erstellt. Die Baubehörde respektive der Gemeinderat schliessen sich, den in dem Fachgutachten gewonnen Erkenntnissen und Empfehlungen, an und genehmigen die Schutzverträge. Die einvernehmliche Unterschutzstellung wird separat amtlich publiziert.

Freundliche Grüsse
Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber