Initiative der SVP Pfäffikon – «Kulturgut Dorfbach und Wasserrechte schützen – Wasserkraft nutzen», ist gültig
Am 6. April 2022 haben fünf Initianten der SVP Pfäffikon (Walter Zollinger, Roland Buri, Fredi Fuhrer, Fritz Hofmann, Reinhard Wegelin) eine Initiative eingereicht. Diese hat zum Ziel, die Weiheranlagen und Bäche zwischen Gemisbächli und See zu schützen und die Wasserkraft zu nützen. Der Gemeinderat hat die Initiative vorgeprüft und festgestellt, dass sie rechtlich zulässig ist und in den Kompetenzbereich der Gemeindeversammlung fällt. Die Initiative wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 behandelt.
Konkret fordert die Initiative:
- dass die Gemeinde das ehehafte Wasserrecht für das „Kleinkraftwasserwerk Mühle Egli“ und den Dorfbach schützt und neu verhandelt.
- dass bei einer allfälligen Nichtzulassung des ehehaften Wasserrechts seitens Kanton, diese Forderung in eine unbefristete Verlängerung der Konzession umgewandelt werden soll, so dass eine genügende Wassermenge zur Verfügung gestellt wird.
- dass das „Kleinkraftwasserwerk Mühle Egli“ im Rahmen einer Nutzung der Wasserkraft, von der Gemeinde wie bis anhin betrieben werden soll. Als Folge davon soll möglichst die ganze Anlage vom Tobelweiher, Luppmen, Krebsiweiher, Gemisbächli, Mühleweiher, Druckleitung und Dorfbach bis Pfäffikersee gemäss heutigem Bestand bestehen bleiben.
- dass ein Gesamtprojekt (inkl. Nutzung Wasserkraft) der Gemeindeversammlung bis spätestens 31.12.2023 zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
In einem nächsten Schritt werden die Anträge von der Werkkommission und vom Gemeinderat materiell geprüft und je eine Stellungnahme erarbeitet. Schliesslich resultieren Antrag und Bericht an die Gemeindeversammlung.
Link zum Gemeinderatsbeschluss Initiative SVP
Liegenschaft Obermattstrasse 54 – Unterschutzstellung
Das Gebäude auf dem Grundstück Kat.-Nr. 6150 an der Obermattstrasse 54, 8330 Pfäffikon, ist ein Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung. Es darf nicht abgebrochen werden. Der Gemeinderat hat den Schutzumfang im Detail festgelegt. Das äussere Erscheinungsbild des ehemaligen Schulhauses ist im Wesentlichen zu erhalten. Erweiterungsbauten auf der Ostseite sind möglich, wenn sie sorgfältig gestaltet und an das Schutzobjekt angepasst vorgenommen werden. Die innere Gebäudestruktur, insbesondere Konstruktion, Stahlträger, Rundstützen, Dachstuhl, ist ebenfalls zu erhalten. Das Schulzimmer im Hochparterre ist in seiner Ausgestaltung im Wesentlichen zu erhalten. Veränderungen an den Grundrissen im Hochparterre und im 1. Obergeschoss sind möglich, wenn sie im Einvernehmen mit der Baubehörde zurückhaltend vorgenommen und sorgfältig ausgestaltet werden. Die Grundrissgestaltung im Unter-und im Dachgeschoss ist frei veränderbar. Das Bauamt wird beauftragt und ermächtigt, die Unterschutzstellung zu publizieren und die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung zur Anmerkung im Grundbuch anzumelden.
Der Gemeinderat hatte anfänglich auf eine Unterschutzstellung verzichtet. Nach einem Rekurs des Züricher Heimatschutzes wurde er jedoch durch das Baurekursgericht des Kantons Zürich dazu verpflichtet.
Link zum Gemeinderatsbeschluss Unterschutzstellung Liegenschaft Obermattstrasse 54
Kurzmitteilung
Der Gemeinderat hat …
- die Bauabrechnung für die Schliessung der Ausfahrt aus der Seestrasse in die Hoch-/Kempttalstrasse im Wert von 54‘580.25 Franken genehmigt sowie die Minderkosten von 13‘419.75 Franken zur Kenntnis genommen.
Link zum Gemeinderatsbeschluss Seestrasse, Kreditabrechnung