01.04.2022

Kreditbewilligung für die Sanierung des Krebsiweihers und Offenlegung des Gemisbächlis

Aufgrund der Bestimmungen des Gewässerschutzes sind für die Weiheranlagen und die dazugehörenden Fliessgewässer in den nächsten Jahren mehrere Wasserbauprojekte erforderlich.

Mit erster Priorität hat der Gemeinderat, zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes, die Planungsarbeiten für die Sanierung des Krebsiweihers und die Offenlegung des Gemisbächlis in Auftrag gegeben. Die Gesamtkosten für die geplanten Massnahmen belaufen sich auf 1‘430‘000 Franken inkl. MWST. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 der Vorlage zuzustimmen.

Um zu vermeiden, dass der Krebsiweiher unter das Stauanlagengesetz resp. die Stauanlagenverordnung gestellt wird, wurde diese Sanierung als erstes in Auftrag gegeben. Wenn die Gemeinde von sich aus keine Massnahmen ergreift, wird dieser Schritt unausweichlich. Das würde bedeuten, dass Bund und Kanton dem Gemeinderat vorschreiben, welche Sanierungsmassnahmen er zu vollziehen hat. Die Stimmberechtigten hätten kein Mitspracherecht und die Kosten für die Gemeinde wären höher.

Aufgrund der Auflagen der kantonalen Aufsichtsbehörde, dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), sind dazu folgende Massnahmen beim Krebsiweiher umzusetzen:

•     Erneuerung des Auslaufbauwerks

•     Absenkung der Schwellenhöhe um 20 cm

•     Sanierung und Instandstellung des Damms

•     Vereinheitlichung der Dammhöhe

•     Einbau eines Schwemmholzrechens vor dem Auslauf (Verhinderung von Verklausungen)

•     Sanierung Gemisbächli ab Krebsiweiher bis zur Einmündung Mühleweiher

Die Akten zur Festlegung des Gewässerraums für das Gemisbächli (öffentliches Gewässer Nr. 3.0) wurden Ende 2021 öffentlich aufgelegt. Gegen die Festlegung des Gewässerraums wurden keine Einwendungen eingereicht.

Die Gesamtkosten für die geplanten Massnahmen belaufen sich auf Fr. 1‘430‘000 inkl. MWST. Es kann mit Subventionsbeiträgen (Bund und Kanton) von ca. Fr. 545‘000 gerechnet werden, so dass zu Lasten der Gemeinde netto Fr. 885‘000 verbleiben werden. Weil die Subventionen erst nach Abschluss der Bauarbeiten beantragt werden können, muss der Bruttokredit beantragt werden.

Das Bauprojekt liegt noch  bis am 22. April 2022 gemäss Wasserwirtschaftsgesetz öffentlich auf. Am 13. Juni 2022 entscheidet die Gemeindeversammlung definitiv über den Kredit.

Link zum Gemeinderatsbeschluss

Kurzmitteilung

Der Gemeinderat hat …

  • den Schutzkatalog der Liegenschaft Balmerschrasse 65 angepasst.

Freundliche Grüsse

Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber