17.03.2022

Der Bau des See-Imbisses „Seegarten“ verzögert sich

Die Baubehörde hat Ende September 2021 die baurechtliche Bewilligung für den See-Imbiss „Seegarten“ erteilt. Aus der Nachbarschaft wurde ein Rekurs gegen die Bewilligung eingelegt. Nach Gesprächen zwischen dem Bauamt und den Rekurrenten wurde der Rekurs sistiert, bis die besprochenen Punkte geklärt werden können. Die Dauer sowie der Ausgang des Verfahrens sind aktuell noch ungewiss. Dadurch kann sich der Bau noch weiter verzögern. Als Übergangslösung wurde die Bewilligung für den bestehenden Gastro-Container am selben Standort bis am 31. Oktober 2023 verlängert.

Gesuch der Brüll!Biers Garten AG
Der Gemeinderat hat im Januar 2020 der Brüll!Biers Garten AG den Zuschlag für die Pacht am Seequai erteilt. Die Pacht wurde vereinbarungsgemäss am 1. März 2021 angetreten. Der Pachtvertrag ist bis am 28. Februar 2026 befristet. Durch den eingegangenen Rekurs verzögert sich der Bau des See-Imbisses „Seegarten“. Im Dezember 2021 beantragt die Brüll!Biers Garten AG daher, die Anpassung der Pachtvertragslaufzeit. Zudem soll die Frist der aktuellen Bewilligung für den Gastro-Container verlängert werden.

Die Bewilligung für den Gastro-Container wird verlängert
Im Juli 2021 wurde die Erstellung eines Gastro-Containers am selben Standort als Übergangslösung bewilligt. Der Gemeinderat entspricht dem Gesuch, diese Bewilligung bis am 31. Oktober 2023 zu verlängern.

Verlängerung des Pachtvertrags
Auch wenn die Umsetzung des Projekts mit zeitlichem und finanziellem Mehraufwand verbunden ist, hält die Brüll!Biers Garten AG weiterhin daran fest. Das ist aus Sicht des Gemeinderats erfreulich und achtenswert. Der Gemeinderat will das Risiko einer vorzeitigen Pachtauflösung entschärfen und sein Vertrauen in das vorliegende Projekt untermauern. Es ist auch wichtig, dass der Pächter einen betriebswirtschaftlich angemessenen Planungshorizont erhält. Die seinerzeitigen Grundlagen der Pachtausschreibung können jedoch nicht völlig ausser Acht gelassen werden. Der Gemeinderat will daher in erster Linie die Verzögerung des Baus durch den hängigen Rekurs kompensieren. Der Pachtbeginn soll bei Inbetriebnahme des Neubaus oder spätestens per 31. Dezember 2023 erfolgen. Das Pachtende erfolgt nach fünf Jahren und somit spätestens per 31. Dezember 2028. Die Option auf Verlängerung gemäss bestehendem Pachtvertrag bleibt bestehen.

Öffentlicher Info-Anlass am Donnerstag, 17. März 2022
Liegenschaftenvorsteherin Rajka Frei, Pächter Andreas Brüllmann und Bauvorstand Lukas Steudler, sind am Donnerstag, 17. März 2022, 16:00 Uhr – 18:00 Uhr vor Ort beim Seegarten anwesend und geben Auskünfte über Fragen der Medien sowie der Öffentlichkeit.

Freundliche Grüsse
Hanspeter Thoma, Gemeindeschreiber