16.03.2022

Rücknahme der Asylbetreuung in die Gemeindeverwaltung Pfäffikon

Die Asylorganisation Zürich (AOZ) hat den Vertrag betreffend Asylbetreuung mit der Gemeinde Pfäffikon gekündigt, um neue Verträge auszuhandeln. Infolgedessen beauftragte der Gemeinderat die Leitung Soziales, die Rücknahme der Asylbetreuung zu prüfen und einen Bericht mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen vorzulegen. Der Abklärungsbericht besteht aus detaillierten Ergebnissen sowie einem Kostenvergleich. Dieser weist auf, dass die Rücknahme in erster Linie nicht zu direkten Einsparungen führen wird. Zudem ist eine gleitende Übernahme im Q4 2022 geplant, welche mit zusätzlichen Kosten einhergehen wird. Langfristig betrachtet, kann durch die Betreuung der Asylsuchenden in der Gemeinde Pfäffikon eine Erhöhung der Betreuungs-Qualität und Quantität erreicht werden, welche sich positiv auf die Integration der asylsuchenden Personen und somit auf die Kosten in der Sozialhilfe auswirken wird. Bezugnehmend auf den Bericht sieht der Gemeinderat Pfäffikon die Rücknahme der Asylbetreuung als richtigen Schritt an.

Der bestehende Vertrag mit der AOZ, gültig bis Ende 2022, wird nicht mehr erneuert. Somit wird die Asylbetreuung Schrittweise ab Q4 2022 und vollständig ab Januar 2023 als Aufgabe wieder in die Gemeinde Pfäffikon zurückgenommen. Die Abteilung Soziales übernimmt die Asylbetreuung, wobei die Stellenprozente um 90% in der Sozialberatung und 20% in der Sachbearbeitung erhöht werden.

Unterbringung Asylsuchende der Gemeinde Wildberg in der Gemeinde Pfäffikon

Mit Entscheid vom 21. September 2021 gelangte der Gemeinderat von Wildberg an die Gemeinde Pfäffikon, um eine mögliche Zusammenarbeit zur Unterbringung der Asylsuchenden der Gemeinde Wildberg in Pfäffikon zu prüfen. Das Aufnahme-Kontingent von Wildberg besteht für fünf Personen. Die Abklärungen der Gemeinde Pfäffikon haben ergeben, dass in den genutzten Liegenschaften zur Unterbringung von Asylsuchenden Möglichkeiten bestehen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden den fünf Asylsuchenden der Gemeinde Wildberg den Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Rahmenbedingungen und die Zusammenarbeit werden vertraglich geregelt.

Kurzmitteilung

Der Gemeinderat hat …

  • die Erneuerung der Leistungsvereinbarung und des Rahmenvertrages zwischen der Gemeinde Pfäffikon und der Kantonalen Integrationsfachstelle für die Jahre 2022 bis 2023 genehmigt. Der Kanton beteiligt sich somit wie bis anhin an den anfallenden Kosten. Im Gegenzug verpflichtet sich die Gemeinde, weiterhin eine ausgewogene Auswahl an Integrationsleistungen anzubieten.
    Link zum Gemeinderatsbeschluss

Freundliche Grüsse

Bennie Lehmann, Gemeindeschreiber-Stv.