05.11.2021

Wahlanordnung Notar/in

Notariatskreis Pfäffikon ZH
(Gemeinden Fehraltorf, Hittnau, Pfäffikon und Russikon)

Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2022 – 2026 am 27. März 2022

Die Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der zugehörigen Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004.

Als Notar ist wählbar, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über das Wahlfähigkeitszeugnis gemäss § 10 des Notariatsgesetzes verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Wahlvorschläge

Auf Wahlvorschlägen sind die Vorgeschlagenen mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort anzugeben. Für die Unterzeichner von Wahlvorschlägen sind Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift erforderlich (§ 24 VO über die politischen Rechte). Wahlvorschläge sind von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Pfäffikon zu unterzeichnen und bis spätestens 15. Dezember 2021 der wahlleitenden Behörde, c/o Gemeinderatskanzlei, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon, einzureichen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Stille Wahl
Gemäss § 54 des Kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte besteht die Möglichkeit einer stillen Wahl. Diese kommt zustande, wenn innert 40 Tagen ab dieser Publikation, d.h. bis 15. Dezember 2021, der wahlleitenden Behörde ein Wahlvorschlag für einen Kandidaten/eine Kandidatin eingereicht wird und dieser von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet ist. Dieser Wahlvorschlag wird danach publiziert. Werden innert 7 Tagen nach dieser Publikation keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht, so wird die vorgeschlagene Person von der wahlleitenden Behörde für gewählt erklärt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2021 eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Gemeinderat Pfäffikon, Wahlleitende Behörde

Pfäffikon, 5. November 2021