Wahlanordnung Behördenwahlen
Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026 am 27. März 2022
Der Gemeinderat (wahlleitende Behörde) ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026 auf den 27. März 2022 an. Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung sind an der Urne zu wählen:
– 6 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsident/in
– 7 Mitglieder der Schulpflege und dessen Präsident/in*
– 6 Mitglieder der Sozialbehörde
– 6 Mitglieder der Werkkommission
– 7 Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission und dessen Präsident/in
*Der Schulpräsident/die Schulpräsidentin ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates.
Allfällige 2. Wahlgänge finden am 15. Mai 2022 statt.
Gesetzliche Grundlagen
Die Wahlen erfolgen nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der zugehörigen Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 sowie der Gemeindeordnung vom 1. September 2019.
Wählbar ist gemäss Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Pfäffikon ZH hat.
Einsatz eines Beiblattes
Gemäss Gemeindeordnung, Art. 8, werden die Wahlen der an der Urne gemäss Art. 7 zu wählenden Gemeindeorgane mit einem leeren Wahlzettel, d.h. ohne Vorverfahren durchgeführt. Die wahlleitende Behörde kann gemäss § 61 Gesetz über die politischen Rechte (GPR) bzw. Verordnung über die politischen Rechte (VPR) § 31 Abs. 2 den Einsatz eines Beiblattes beschliessen, wenn für die Wahl eines Gemeindeorgans kein Vorverfahren vorgesehen ist. Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. April 2021 wird auf den Einsatz eines Beiblattes verzichtet.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Gemeinderat Pfäffikon, Wahlleitende Behörde
Pfäffikon, 5. November 2021