Anmelden-Abmelden
Anmeldung für Schweizer Bürger
Sie sind von einer Schweizer Gemeinde nach Pfäffikon ZH gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen anmelden. Die Anmeldung muss persönlich am Schalter des Einwohneramtes erfolgen.
Notwendige Unterlagen:
- Heimatschein(e) (Original)
- Familienbüchlein oder Familienausweis (falls verheiratet) (Kopie)
- Versicherungsausweis(e) der Krankenkasse (Kopie)
- AHV-Ausweis
- Mietvertrag der Wohnung oder Bestätigung der Verwaltung
Anmeldung für ausländische Staatsbürger
Ausländische Staatsbürger müssen in jedem Fall persönlich, innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen, beim Einwohneramt erscheinen.
Notwendige Unterlagen:
- Reisepass/Reisepässe
- Ausländerausweis(e)
- Geburtsschein(e)
- Familienbüchlein oder Eheschein (falls verheiratet) (Kopie)
- AHV-Ausweis
- Versicherungsausweis(e) der Krankenkasse (Kopie)
- Mietvertrag der Wohnung oder Bestätigung der Verwaltung
Abmeldung für Schweizer Bürger
Sie sind von Pfäffikon ZH in eine andere Schweizer Gemeinde gezogen und wollen sich innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen abmelden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter des Einwohneramtes oder Online mittels Abmeldeformular erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die unten aufgeführten Unterlagen bei einer Online Abmeldung per Post an das Einwohneramt Pfäffikon ZH senden müssen.
Notwendige Unterlagen
- Schriftenempfangsschein(e)
Sobald wir Ihre Unterlagen erhalten haben, senden wir den Heimatschein an Ihre neue Adresse. Kosten: Fr. 25.00 (Online Abmeldung siehe unten) werden in Rechnung gestellt. Die persönliche Abmeldung am Schalter ist gratis.
Abmeldung für ausländische Staatsbürger
Ausländische Staatsbürger müssen in jedem Fall persönlich, innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen, beim Einwohneramt erscheinen.
Notwendige Unterlagen
- Ausländerausweis(e)
- Reisepass/Reisepässe
Ab- Anmeldung ins/vom Ausland
Schweizer Bürger müssen sich persönlich beim Einwohneramt melden, wenn Sie:
- den Wohnort ins Ausland verlegen.
- den Wohnort wieder zurück in die Schweiz verlegen.
Hinweis:
Haben Sie die Strom-, Wasser- oder Gaszähler zur Ablesung bei den Gemeindewerken gemeldet?
Die Formulare finden Sie im Online-Schalter





