Namenserklärung nach der Scheidung
Innerhalb eines Jahres nach der Scheidung ist es möglich den angestammten oder den Familiennamen, welcher man vor dieser Heirat geführt hat, wieder anzunehmen.
Die Änderung des Familiennamens erfolgt durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt.
Sie benötigen folgende Dokumente:
- Familienbüchlein/Familienausweis, falls vorhanden
- Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein
- Gültiger Pass oder ID
Bitte vereinbaren Sie für die Namenserklärung einen Termin mit dem Zivilstandsamt.





