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Hundesteuer

Das Halten von Hunden untersteht der Kontrolle der Gemeinde. Das Sicherheitsamt ist für die Registrierung verantwortlich. Alle Hundehalter und Hundehalterinnen sind verpflichtet, ihre Hunde, welche älter als drei Monate sind, innert zehn Tagen bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Innert der gleichen Frist ist auch eine Meldung bei der ANIS AG, Bern, Tel. 031 371 35 30 oder per E-Mail an Anis erforderlich.

Eine Meldung an beide Stellen ist ebenfalls notwendig bei:

  • Namens- oder Adressänderung des Halters/ der Halterin
  • Halterwechsel
  • Tod des Hundes

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen.

Für weitere Informationen, auch bezüglich obligatorische Hundekurse, verweisen wir auf die Homepage: Bundesamt für Veterinärwesen

Die Hundesteuer ist jeweils für ein Kalenderjahr im Voraus bis spätestens 31. März zu entrichten. Es gelten folgende Gebühren:

für jeden in einem Haushalt lebenden Hund                                      Fr. 165.--
für verspätete Meldung                                                                      Fr.   40.--
für Meldungen an ANIS AG wenn vom Halter nicht erfolgt  
Gebühr nach Aufwand bis zu
 Fr. 150.--

Mit einem entsprechenden Nachweis können folgende Hunde gemäss § 25 des Hundegesetzes von der Abgabe befreit werden:

  • Diensthunde, die von Polizeiorganen und Gefängnisangestellten für den Dienst verwendet werden
  • Militär- und Diensthunde des Grenzwachtkorps die für den Dienst verwendet werden
  • Begleit- und Hilfshunde für motorisch Behinderte sowie Therapiehunde
  • Blindenführhunde welche ausgebildet und regelmässig im Einsatz sind
  • Hunde für welche die Gebühr bereits in einer anderen Gemeinde oder anderem Kanton bezahlt wurde
  • Hunde, die sich weniger als drei Monate im Kanton aufhalten.

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, wie z.B. American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, Pit Bull Terrier, etc. ist bis zum 31. März 2010 eine Halterbewilligung beim Veterinäramt Zürich, Obstgartenstrasse 21, 8006 Zürich zu beantragen.