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Jugendschutz - Verkauf und Abgabe von Spirituosen

Das Jugendschutzgesetz regelt die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche.

  • Das Kassen-, Bar- und Servicepersonal wird über die gesetzlichen Jugendschutzbestimmun­gen informiert.
  • Verkaufsverbot für unter 16-Jährige: Wein, Bier, saurer Most und andere vergorene Ge­tränke
  • Verkaufsverbot für unter 18-Jährige: Alcopops (spirituosenhaltige Mischgetränke) wie Smir­noff Ice, Bacardi Breezer usw. und alle gebrannten Wasser (Schnäpse, Spirituosen) wie Wodka, Kirsch, Whisky, Feigling usw.
  • Bleiben Sie dem Kunden gegenüber freundlich, aber handeln Sie konsequent.
  • Denken Sie auch daran, dass oft „Testkäufer“ eingesetzt werden.
  • Weisen Sie an Eingang, Kasse und Verkaufsregalen auf Ausweiskontrollen und das Jugend­schutzgesetz hin. Ausweiskontrollen schrecken Ju­gendliche vom Alkoholkauf ab und werden von Erwachsenen positiv bewertet.
  • Das Jugendschutz-Plakat kann am Schalter des Gesundheitsamtes bezo­gen werden oder hier heruntergeladen werden:
    PlakatJugendschutz  [PDF, 155 KB]
  • Die Checkliste für Veranstaltungen und Feste kann hier heruntergeladen werden: 
    Checkliste Veranstalter  [PDF, 115 KB]
  • Die Checkliste für Vereine, Lager usw. kann hier heruntergeladen werden. heruntergeladen werden: 
    Checkliste Vereine  [PDF, 37.0 KB]