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Gemeindeammann- und Betreibungsamt

Das Betreibungsamt hat zum Ziel, nicht bezahlte Beträge auf Ersuchen der Gläubiger einzutreiben. Grundlage dafür ist das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG).
Das Betreibungsamt stellt Zahlungsbefehle aus und zu, vollzieht Pfändungen und erteilt Auskünfte aus dem Betreibungsregister.

Im Kanton Zürich ist das Gemeindeammannamt dem Betreibungsamt angegliedert.

Die Haupttätigkeiten umfassen:

  • Publikation Amtliches Verbot
  • Aufnahme Amtlicher Befund
  • Beglaubigungen
  • Vollstreckungen
  • Amtliche Zustellungen
  • Freiwillige öffentliche Versteigerungen

Detaillierte Informationen rund um das Gemeindeammann- und Betreibungsamt sowie verschiedene Formulare finden Sie auf der Seite des Verbandes der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich oder auf der Seite Betreibungsschalter.