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Dienstleistungen Zusatzleistungen

Die Zusatzleistungen helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Zusatzleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.

Voraussetzungen:
Ergänzungsleistungen können Personen erhalten,

  • die einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei Rentenvorbezug), mindestens eine Viertelrente oder (nach Vollendung des 18. Altersjahr) eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten.
  • die in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und
  • die Bürgerinnen und Bürger der Schweiz oder EU-Mitgliedstaaten sind. ZL können auch Ausländerinnen und Ausländer erhalten, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge und Staatenlose gilt eine Karenzfrist von fünf Jahren. EFTA-Staatsangehörige müssen in der Regel keine Frist erfüllen. 

Weitere Auskünfte finden Sie unter:

www.avs-ai.ch
www.zl-fachverband.ch