Vollständige und ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbaulinien RRB Nr. 339/1958, Baumenstrasse (Kehrplatz bis Tumbelenstrasse)
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich hat am 21. April 2017 verfügt:
Die vom Gemeinderat beschlossene ersatz-lose Aufhebung von Verkehrsbaulinien an der Baumenstrasse, Abschnitt Kehrplatz bis Tumbelenstrasse, wird genehmigt.
Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 15. Juni 2017 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Die ersatzlose Aufhebung der Baulinien tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.
Gemeinderat Pfäffikon ZH