Der Gemeinderat ist die Exekutive, die ausführende und verwaltende Behörde der Gemeinde. Der Gemeinderat vollzieht die Aufgaben, die ihm durch die eidgenössischen und kantonalen Gesetze oder die Behörden des Bundes, des Kantons und des Bezirkes übertragen sind. Er plant in den eigenen Kompetenzbereichen die politischen Vorhaben und setzt die Gemeindebeschlüsse um.
Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitgliedern, die nebenamtlich tätig sind und auf vier Jahre gewählt werden. Der Geschäftsbereich gliedert sich in verschiedene Ressorts, die auf die sieben Mitglieder verteilt werden. Dem Gremium steht der Gemeindepräsident/die Gemeindepräsidentin vor. Der Präsident/die Präsidentin der Schulpflege ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates.