Das Jugendschutzgesetz regelt die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche.
- Das Kassen-, Bar- und Servicepersonal wird über die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen informiert.
- Verkaufsverbot für unter 16-Jährige: Wein, Bier, saurer Most und andere vergorene Getränke
- Verkaufsverbot für unter 18-Jährige: Alcopops (spirituosenhaltige Mischgetränke) wie Smirnoff Ice, Bacardi Breezer usw. und alle gebrannten Wasser (Schnäpse, Spirituosen) wie Wodka, Kirsch, Whisky, Feigling usw.
- Bleiben Sie dem Kunden gegenüber freundlich, aber handeln Sie konsequent.
- Denken Sie auch daran, dass oft „Testkäufer“ eingesetzt werden.
- Weisen Sie an Eingang, Kasse und Verkaufsregalen auf Ausweiskontrollen und das Jugendschutzgesetz hin. Ausweiskontrollen schrecken Jugendliche vom Alkoholkauf ab und werden von Erwachsenen positiv bewertet.
- Das Jugendschutz-Plakat kann am Schalter des Gesundheitsamtes bezogen werden oder hier heruntergeladen werden: Plakat Jugendschutz
- Die Checkliste für Veranstaltungen und Feste kann hier heruntergeladen werden: Checkliste Veranstalter
- Die Checkliste für Vereine, Lager usw. kann hier heruntergeladen werden. heruntergeladen werden: Checkliste Vereine